Mitglieder

Vereins-Mitglied können Sie werden, wenn Sie die Grundsätze und Ziele des Vereins unterstützen, welche in der Satzung festgehalten sind:
Der Verein möchte dazu beitragen, dass vorgeburtliche Gewaltanwendung gesellschaftlich undenkbar wird.

Bei jedem Schwangerschaftskonflikt befindet sich offenbar eine Schwangere im Konflikt zwischen ihren eigenen Interessen und denen des ungeborenen Kindes. Ein Berufsrichter, der einen persönlichen Interessenkonflikt hat, wird wegen Befangenheit abgelehnt. Aus demselben Grund kann auch eine Schwangere die Interessen ihres ungeborenen Kindes rechtlich nicht angemessen vertreten, selbst wenn ihre Zustimmung für eine straffreie Abtreibung erforderlich ist. Daher vertritt unser Verein die Interessen ungeborener Menschen und verteidigt deren Menschenrechte. Dies ist insbesondere dort notwendig, wo die Sorgeberechtigten dies nicht können oder nicht wollen.

Logo der Interessenvertretung ungeborener Menschen e.V.

Füllen Sie diesen Mitgliedsantrag aus, und senden Sie ihn unterschrieben an die angegebene Adresse (per Post, Fax oder eingescannt per Mail). Dasselbe Formular kann auch zur Aktualisierung Ihrer Mitgliedsdaten verwendet werden.

Herzlich willkommen!

Dieter Egert,
Vorsitzender


Interessenvertretung ungeborener Menschen e.V.
Gemeinnützigkeit anerkannt
wegen Förderung mildtätiger und gemeinnütziger Zwecke, insbesondere wegen
Förderung der Erziehung, Volks-und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO) und
Förderung der Rettung aus Lebensgefahr (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 11 AO).

Bankverbindung:   Volksbank Stuttgart
IBAN: DE94 6009 0100 0475 3920 00