Wer ist Mensch?

Die Fragestellung

Wenn es um die Rechtfertigung von Abtreibung geht muss die zentrale Frage geklärt werden, wie oder wann jemand Mensch wird. Also komplett mit Menschenwürde und Rechten. Ist eine befruchtete Eizelle also bereits ein Mensch oder wird sie das erst später? Ist das nicht nur ‘werdendes Leben’, ein ‘potentieller Mensch’ oder auch nur ‘Schwangerschaftsgewebe’?

Diese Frage ist zu wichtig, als dass man sie rein subjektiv, ideologisch oder demokratisch entscheiden darf. Denn Willkür darf nicht über Menschsein bestimmen, die Antwort betrifft immer auch kranke oder alte Menschen oder solche, die zum gesellschaftlichen Rand gezählt werden. Es genügt nicht, ‘Menschsein’ als etwas allmählich Entstehendes zu beschreiben. Damit wird die Kernfrage nicht beantwortet, sondern nur verschoben, denn es bleibt unklar, was es genau ist, das dabei allmählich entstehe, und woran es zu erkennen sei. Wenn die Menschwerdung ein allmählicher Prozess wäre, so wäre dieser jedenfalls bereits ein ‘übernatürlicher’  oder metaphysischer Vorgang, der eben biologisch nicht nachvollziehbar ist und dadurch bestreitbar bleibt. 

Diesem witzigen Werbeclip wurde allen Ernstes der Vorwurf gemacht, er ‘humanisiere Embryos‘.. Welch ein Verbrechen!

Dabei genügen Grundkenntnisse der Biologie und der Logik, um Menschen als solche zu erkennen, sowie etwas Ehrlichkeit. Wir alle sind ehemalige Embryos, und wissen eigentlich, dass unsere Existenz mit der Zeugung begann. Nicht nur die Mutter, auch unser Vater war daran beteiligt, als wir entstanden. Zu keinem Zeitpunkt waren wir ein Tier oder eine Pflanze oder sonst etwas anderes, von Anfang an waren wir menschlich. Denn der Mensch kann nur von Menschen abstammen, und entwickelt sich typisch menschlich.

Merkmale des Menschseins

Lebensrechtler beziehen sich oft auf die sogenannten ‘SKIP-Kriterien’, um den Beginn des Menschseins zu beschreiben: Zugehörigkeit zur Spezies als Mensch, Kontinuität der Entwicklung als Mensch ohne weitere Zäsuren, die Identität der befruchteten Eizelle mit dem späteren erwachsenen Menschen, sowie die Potentialität der weiteren Entwicklung als typischer Mensch (Müller-Terpitz, Der Schutz des pränatalen Lebens, 2007, S.49ff; Friauf/Höfling/Höfling GG C Art. 2 [3. Teil] Rn 33ff). Demnach beginnt Menschsein mit der Befruchtung, und entwickelt sich anschließend typisch menschlich und ohne Einschnitte weiter bis zum Tod. Doch man kann diese Kriterien weiter präzisieren:

DNA-Analysen sind international als Beweismittel an Gerichten anerkannt. Jede DNA-Analyse kann für eine Gewebeprobe von einem Embryo zweierlei beweisen:

  1. sie stammt von einem Menschen, und
  2. es ist ein anderer Mensch als die schwangere Mutter

Der Embryo ist also menschlicher Natur, ist immer charakteristisch anders als beide Eltern, außerdem war er zu keinem Zeitpunkt ‘tot’. Seit der Zeugung ist er ein lebendiges, einmaliges, menschliches Wesen.

Embryo 11 Wochen
Mensch nach 11 Wochen (Public Domain)

Diese 3 Merkmale treffen gemeinsam nur auf Menschen zu, und jedes trifft auf alle Menschen zu. Zusammen sind sie also notwendig und hinreichend, um Menschen als solche zu erkennen:

a) Identität: Jeder Mensch ist einzigartig. Er unterscheidet sich charakteristisch von allen anderen Menschen, insbesondere in der Erbinformation, welche seit der Befruchtung in jeder Zelle seine Identität belegt. Er ist daher nicht ein Teil oder Organ seiner Mutter.

b) Konformität: Jeder Mensch ist typisch menschlich. Er stammt von Menschen ab und entwickelt sich dementsprechend weiter, gemäß seiner Erbanlagen, welche seit seiner Befruchtung in jeder Zelle nachweisbar menschlich sind. Er gehört zu keinem Zeitpunkt einer tierischen oder pflanzlichen Art an.

c) Vitalität: Jeder Mensch lebt. Sein Leben entstand nicht neu, sondern wurde vererbt. Biologisch wird es erkannt an der Fähigkeit zum Stoffwechsel, am Energiehaushalt, Fortpflanzung, Zellteilung und Vererbung. Leben ist also schon bei der Befruchtung vorhanden.

Die Tatsache, dass Zwillinge erst später als getrennte Wesen erkennbar werden beeinträchtigt keineswegs die anfängliche Identität des neu gezeugten Menschen, welcher ja der Vorfahre für diese beiden Zwillinge darstellt. Schließlich sind (Keim-) Zellen genauso Vorfahren für alle Nachfahren eines Menschen, ohne dessen eigene Identität in Frage zu stellen. Der Zeitpunkt und die Art und Weise, in der sich ein Individuum zu mehreren individuellen Nachfahren fortpflanzt, sind daher irrelevant für seine Einzigartigkeit. Es ist auch richtig, dass eineiige Zwillinge (noch) nicht sicher anhand ihrer DNA unterschieden werden können. Doch ihre getrennte Identität geht über die Unterschiede einer DNA-Analyse hinaus. Bei Zwillingen kann man aus der getrennten körperlichen Ausgestaltung, beispielsweise unterschiedlichen Fingerabdrücken auf die unterschiedliche Identität dieser Menschen schließen. Möglicherweise sind diese Unterschiede in der RNA oder anderen Erbanlagen codiert.

Die oben genannten 3 Merkmale sind seit der Befruchtung vorhanden. Ab diesem Zeitpunkt ist Jeder ein vollständiger Mensch und Mitglied der menschlichen Familie (wie es die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte formuliert). Von der Empfängnis bis zum Tod verläuft die Entwicklung des Menschen kontinuierlich, ohne wesentliche Zäsuren und ohne jede Veränderung seines Wertes. Es bestätigt sich die Auffassung von einer Schwangerschaft als zeitweise Symbiose zweier Menschen. Sie ist zwar ein besonderer Lebensumstand, welcher aber nicht das Wesen der Beteiligten beeinflussen kann. Die beiden Menschen sind erkennbar und unterscheidbar in jeder Körperzelle anhand ihrer Lebendigkeit und anhand ihren typisch menschlichen und doch einzigartigen individuellen Genen, mit eigenem Geschlecht, eigenem Blutkreislauf, eigenem Gehirn und Empfinden. Es sind zwei Menschen, mit eigenen Rechten, insbesondere dem Anspruch auf Anerkennung ihrer gleichwertigen Menschenwürde.

Alternative Auffassungen einer allmählichen oder verzögerten Menschwerdung

Betrachten wir noch einige der gängigen Argumente, mit denen die Vorstellung einer verzögerten Menschwerdung begründet wurde. 

Die Vorstellung einer ‘verzögerten’ oder ‘allmählichen’ Menschwerdung (‘Sukzessivbeseelung‘) hat seine Wurzeln im Altertum bei Aristoteles. Er war der Meinung, dass es in den ersten 3 Monaten nach der Zeugung ein pflanzliches Wesen sei, das in den folgenden 3 Monaten eine animalische Phase habe, und erst in den letzten 3 Monaten zum Menschen werde. Diese Lehre fand zeitweise Eingang in die katholische Lehre, doch sie war schon immer umstritten. In der Bibel, in den Psalmen Davids, ist eine andere Auffassung dokumentiert:  ‘Du bist mein Sohn, heute habe ich dich gezeugt‘ (Psalm 2:7). Demnach ging David von einer ‘Spontanbeseelung‘ oder auch ‘Spontanmenschwerdung‘ bei der Zeugung aus. Alle neueren Erkenntnisse der modernen Medizin konnten diese Auffassung nicht widerlegen, sondern im Gegenteil, nur bekräftigen (siehe oben).

© Public Domain

Es wurden verschiedene alternative Kriterien vorgeschlagen, welche für den Beginn des Menschseins wesentlich seien, wie Selbstbewusstsein, Verstand, Lebensfähigkeit, unteilbare Individualität, Nidation oder die Geburt. Bei näherer Betrachtung zeigt sich aber, dass sie allesamt ungeeignet sind. Allgemein ist festzuhalten, dass Menschenwürde nicht von den Fähigkeiten oder Eigenschaften eines Menschen abhängt. Die genannten Kriterien würden Geborenen das Menschsein absprechen, die zeitweise nicht über diese Fähigkeiten verfügen. Hier die Diskussion im Einzelnen:

Ein Selbstbewusstsein oder Denkfähigkeit ist bei einem Komapatienten nicht vorhanden, doch viele von ihnen werden wieder vollständig gesund. Offenbar müssen sie auch im Koma stets als Menschen angesehen werden, unabhängig von allen psychischen Eigenschaften oder geistigem Leistungsvermögen. Würde das ‘Bewusstsein’ zum Maßstab, dann ist es nicht mehr weit bis zur Diskriminierung von dementen Menschen, Kleinkindern, solchen mit dem ‘falschen’ Bewusstsein, oder denjenigen mit einer ‘inkorrekten (politischen) Meinung’.

Die ‘Lebensfähigkeit‘ wurde in den USA beim höchstrichterlichen Urteil Roe-Wade als Kriterium für schutzwürdiges Menschsein erklärt. Doch wer lebt ist offenbar auch lebensfähig. Da jeder neugezeigte Mensch von Anfang an im biologischen Sinne lebt, muss er auch jederzeit als lebensfähig angesehen werden. Offenbar meinte das US-Gericht etwas anderes. Man könnte dieses Kriterium vielleicht so verstehen, dass das Schwangerschaftsgewebe in dem Moment zum Menschen werde, wenn es (nach der Entbindung) durch medizinische Hilfsmittel am Leben erhalten werden kann. Menschsein wird somit von einem Stand der Technik abhängig gemacht. Spätestens seitdem an einer künstlichen Gebärmutter gearbeitet wird muss man zugeben, dass dieses Kriterium nicht länger haltbar ist.

Grundsätzlich hängt die Lebensfähigkeit jedes Menschen von seinen Lebensumständen ab, und deren Abstimmung mit seinen jeweiligen Bedürfnissen. Beide ändern sich ständig. Eine befruchtete Eizelle kann bis zu 12 Tage außerhalb des Mutterleibes leben (beispielsweise bei künstlicher Befruchtung). Ein Kleinkind wird eine solche Zeitspanne sicher nicht überleben können, wenn es alleine im Urwald ausgesetzt wird. Und ein Erwachsener, den man auf der Sonnenoberfläche absetzt, würde in Sekundenbruchteilen verdampfen. Alle heute denkbaren technischen Mittel reichen nicht aus, dass er dort auch nur für Sekunden überleben könnte. Demnach ist die Lebensfähigkeit keine Eigenschaft des Menschen selbst, und insbesondere kein notwendiges Kriterium um Menschen zu erkennen.

Im Jahre 1991 erklärte Bischof Lehmann, das menschliche Leben sei vom Augenblick der Empfängnis an ein „Individuum“. Ihm wurde entgegengehalten, dass Individuum auf deutsch ‘Unteilbares’ bedeute, und dass auch noch nach der Einnistung des Eis (die Einnistung beginnt etwa am siebten Tag nach der Empfängnis) bis zum zwölften Tag etwa eine Zwillings-, Drillings-, Vierlingsteilung erfolgen könne. Also könne es anfänglich noch kein Individuum sein, sondern erst einige Tage nach der Einnistung in die Gebärmutter. Der Einwand trifft allerdings nicht den Kern des ursprünglichen Arguments. Der zentrale Gedanke bezieht sich weniger auf eine angebliche ‘Unteilbarkeit’ des Menschen, denn dies würde ja auch die Unfähigkeit zur Vermehrung im Erwachsenenalter erfordern. Es geht vielmehr um die Unterschiedlichkeit des neuen Individuums gegenüber dem Individuum der Mutter, also um seine charakteristische Einzigartigkeit. Dies dürfte unstrittig sein, schon wenn man die unterschiedlichen genetischen Anlagen von Vater und Mutter betrachtet, aus denen das Erbmaterial des Embryos entstand.

Genauso ungeeignet ist die Geburt oder die Einnistung in der Gebärmutter (Nidation). Beides sind Zeitpunkte, zu denen sich die Ernährung und Sauerstoffversorgung des Menschen umstellt, medizinisch geschieht hier nichts weiteres. Es handelt sich um Beginn und Ende einer Symbiose zwischen Mutter und Kind, der Schwangerschaft. Symbiosen sind aus der Biologie sogar zwischen unterschiedlichen Arten bekannt, die sehr wohl als getrennte Lebewesen voneinander unterschieden werden. Außerdem kann die Geburt willkürlich eingeleitet werden, ebenso die Nidation bei künstlicher Befruchtung. Eine Menschwerdung, die von der Willkür der Ärzte abhängt, kann schwerlich als naturgegebene Wesensumwandlung verstanden werden. Bereits kurz vor der Geburt war es dasselbe Kind, mit denselben Fähigkeiten und derselben Identität. Dieses Kind hatte schon im Alter von 3 Wochen nach der Zeugung ein schlagendes Herz mit einem eigenem Blutsystem, und ein Gehirn, von dem aus ein eigenes Nervensystem gebildet wird. Mit 5 Wochen sind alle inneren Organe angelegt, und ab der 8.-10. Woche bewegt sich das Kind. Ab der 11. Woche lutschte es genussvoll und mit gezielten Bewegungen an seinem Daumen. Offenbar ist es hier schon berührungsempfindlich. Seit der Zeugung verlaufen alle Entwicklungsprozesse fließend und ohne erkennbare Einschnitte. Dies geht in gleicher Weise weiter bin zum Erwachsen-werden und dem Alter. Daher ist auch jede Definition von Fristen willkürlich und mit keinen wesentlichen Veränderungen zu begründen.

Hier noch einige Argumente, weshalb der Embryo nicht nur ein Körperteil oder Organ des mütterlichen Körpers ist:

  1. Das neugezeugte Kind lebt anfangs bis zu 12 Tage lang völlig unabhängig von der Mutter: Es handelt sich um die Zeit zwischen der Empfängnis und der Nidation (Einnistung in die Gebärmutter). Bei künstlicher Befruchtung wird genau dieser Umstand genutzt. Der Embryo könnte genauso gut in eine andere Frau eingesetzt werden. Weder ist er (anfänglich) auf diese Frau angewiesen, noch die Frau auf den Embryo.
  2. Jeder Mensch entsteht aus der Vereinigung einer mütterlichen mit einer väterlichen Zelle, er ist in derselben Weise Nachkomme des Vaters wie der Mutter und wächst infolge der Nahrungszufuhr. Es wird ihm anschließend nichts Wesentliches mehr hinzugefügt, das seine Natur hin zu einem ‘Menschen’ verändern könnte, und es fehlt ihm nichts dazu.
  3. Gerichtlich anerkannte DNA-Analysen beweisen eindeutig, dass der Embryo ein einzigartiger Mensch ist, und zwar ein anderer als seine Mutter.
  4. Aus dem räumlichen Aufenthalt im Bauch der Mutter kann nicht auf Eigentums- oder Verfügungsrechte geschlossen werden. Schließlich wird man auch nicht zum Eigentümer eines Diamanten, indem man diesen in den Mund nimmt und einfach verschluckt. Sonst könnte man jeden Juwelier durch Mundraub ‘legal’ in den Ruin treiben. Da Leibeigentum und Sklaverei verboten sind, kann ein Mensch zu keinem Zeitpunkt einem anderen gehören.
© Public Domain
‘Hand of Hope’ – pränatale OP an Samuel Armas, (C) Michael Clancy

Was folgt daraus nun, ab wann hat das menschliche Leben welchen Wert?
Lesen Sie dazu weiter unter Wozu Menschenwürde.

Es ist sehr unterschiedlich, wie Frauen eine Abtreibung erleben. Anfangs empfinden viele eine gewissen Erleichterung. Doch oftmals nicht sehr lange. Lesen Sie dazu weiter unter Psychische Risiken der Abtreibung.

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