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Presseinformationen

Die Interessenvertretung ungeborener Menschen ist ein gemeinnütziger Verein, der sich für die Anerkennung der Menschenrechte vor der Geburt einsetzt.

Wir betreiben eine informative Öffentlichkeitsarbeit, bieten Seminare und Vorträge an, und initiieren Aufsehen erregende Aktionen und Kampagnen, welche das gleichwertige Lebensrecht ungeborener Menschen ins Bewusstsein bringen.

Wir möchten dazu beitragen, dass vorgeburtliche Gewaltanwendung gesellschaftlich undenkbar wird.

Zentrale Aussagen

Jeder Mensch ist gleich wertvoll, von Anfang an.
Schwangere und Mütter brauchen Unterstützung und Hilfe, nicht Abtreibung als ‘alternativloses’ Angebot. Abtreibung ist keine Lösung.

Die meisten Notlagen treten tatsächlich erst nach der Geburt auf. Doch man hält sie nicht für so gravierend, dass man deshalb ein Kleinkind töten dürfte. Weder finanzielle Gründe, Beziehungsprobleme, ein Vergewaltiger als Vater, Gesundheitsprobleme, oder Einschränkungen in der freien Lebensgestaltung: Keiner dieser Gründe rechtfertigt es, ein Kleinkind zu töten. Eltern und die Gesellschaft sind aufgefordert, hier andere Lösungen finden.

Weshalb sollte das vor der Geburt oder zu einem anderen Zeitpunkt anders sein? Es ist derselbe Mensch!

Man kann keine sozialen Probleme lösen, indem man Menschen tötet.
Man tötet keine Menschen, damit Andere ein besseres Leben haben.

Die Existenz des Mensch beginnt biologisch und medizinisch mit der Empfängnis. Einer DNA-Analyse kann Beweise liefern, die international von allen Gerichten anerkannt werden. Eine solche DNA-Analyse kann für jedes ungeborene Kind zweierlei beweisen:
1) es ist menschlich, und kein Tier oder Pflanze, und
2) es ist ein anderer Mensch als die Schwangere.

Drittens lebt jeder Mensch seit seiner Zeugung. Leben wird in der Biologie erkannt an Fortpflanzung, Vererbung, Stoffwechsel und Energiehaushalt. Dies ist seit der Empfängnis vorhanden. Es gibt keine andere, metaphysische Definition zum Anfang des menschlichen Lebens, die in sich schlüssig und anerkannt wäre.

Gemeinsam treffen diese 3 Eigenschaften nur auf Menschen zu, und sie treffen auf alle Menschen zu. Sie sind also notwendig und hinreichend, um einen Menschen als solchen zu identifizieren. Dies ist nicht nur eine logische Schlussfolgerung, sondern auch eine Folgerung aus den Menschenrechten:

Menschenwürde ist unabhängig von allen Fähigkeiten und Eigenschaften eines Menschen, sie kann auch nicht wachsen oder schrumpfen. Daher hat auch der kleinste Mensch einen gleichberechtigten Anspruch auf Schutz und Fürsorge.

Gleichberechtigung bedeutet, dass jeder Mensch von Beginn bis zu seinem Ende durch dieselben Gesetze geschützt werden muss, aus denselben Gründen, unter denselben Bedingungen, mit derselben Konsequenz. Daher kann §218 StGB ersatzlos entfallen. Die allgemeinen Gesetze zu Straftaten gegen das Leben sind auch für den Schutz ungeborener Menschen angemessen und ausreichend.

Solche pränatalen Diagnosen, die für das Kind nutzlos sind, (weil bis zur Geburt keine wirksame Therapie zu Verfügung steht, und die auch sonst keinen Nutzen für das Kind haben, z.B. bei der Geburtsvorbereitung), stehen unter der ärztlichen Schweigepflicht auch gegenüber den Eltern. Durch eine rechtswirksame Willenserklärung im Namen der ungeborenen Kinder ist dies bereits heute in Deutschland verpflichtend, allerdings steht die gerichtliche Bestätigung noch aus.


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