Soziale Risiken der Abtreibung

Soziale Risiken der Abtreibung

Entscheidungsverantwortung der Mutter

Im Interessenkonflikt von Mutter und Kind kommen einige Schwangere in verzweifelte Lagen, weil die geplante Lebensgestaltung gefährdet erscheint, weil der Partner oder die Familie das Kind ablehnen, nichts von der Schwangerschaft erfahren sollen, oder auch zur Abtreibung drängen. Partnerschaftsprobleme waren in rund 40% der Beratungsgespräche  der Grund für einen Schwangerschaftskonflikt (Jahresbericht 2015 von 1000plus).
Dennoch ist eine Abtreibung kein Heilmittel für angespannte Beziehungen. Etwa 80% der Beziehungen gehen nach einer Abtreibung auseinander.
Und nicht wenige Mütter empfinden auch, dass der Zeitpunkt oder die Lebensumstände für die Erziehung eines Kindes ungeeignet sei, oder sie fühlen sich damit überfordert. Abtreibungen nach Vergewaltigungen oder bei medizinischen Notlagen (Lebensgefahr der Mutter) sind jedenfalls sehr selten.

Wenn behauptet wird, die Frau solle sich selbst entscheiden, übersieht man leicht den unausweichlichen inneren und gesellschaftlichen Druck, dem die Frau dabei ausgesetzt ist, und der definitiv die Entscheidung beeinflusst. Von vielen Seiten wird Abtreibung als Allheilmittel empfohlen, als die angeblich einzige vernünftige Lösung. Wie frei oder angemessen kann eine Entscheidung da jemals sein? Wie viele Schwangere würden ihr Kind behalten, wenn sie nur ein geduldiges, offenes Ohr gefunden hätten, und eine Zusage von konkreter Unterstützung? Die staatliche Schwangerschaftskonfliktberatung wurde jedenfalls von vielen als reine ProForma ‘Scheinberatung’ erlebt, in welcher Informationen über vorhandene Hilfsangebote kaum genannt werden.

Gesellschaftspolitische Situation

In den Jahrzehnten seit Einführung der letzten Gesetzesänderungen zu §218ff StGB ist keine grundlegende Reduktion der vorgenommenen Schwangerschaftsabbrüche zu erkennen. Die Daten des Statistischen Bundesamtes basieren auf schriftlicher Befragung aller Einrichtungen, die Abtreibungen vornehmen. Dabei kommt zu den offiziellen Zahlen noch die zu erwartende Dunkelziffer  (Schätzungen liegen bei Faktor 2-3 gegenüber den gemeldeten Zahlen).  Sowohl die öffentliche Debatte als auch die Rechtssituation sind verworren und widersprüchlich.

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‘Befürworterinnen’ und ‘Gegnerinnen’ der legalisierten Abtreibung sind polarisiert in Lagern, die sich unversöhnlich entgegen zu stehen scheinen. Das ist vor allem deshalb erstaunlich, weil beide Parteien für sich beanspruchen, letztlich für das Wohl der Menschen zu kämpfen. Immerhin könnte aus diesem doch gemeinsamen Ziel die Motivation abgeleitet werden, einander zumindest zu respektieren, und deshalb einmal gründlicher als seither zuzuhören. Jedenfalls kann keine der Parteien für sich beanspruchen, im Namen aller Frauen zu sprechen, denn es gibt eine Vielzahl von Frauen in beiden Lagern, mit unterschiedlichsten Überzeugungen.

Gesetzgebung zum Schwangerschaftsabbruch

Die heutige Gesetzgebung zeigt deutlich die Suche nach einem Kompromiss. Doch aus dem Zielkonflikt entstand eine in sich widersprüchliche Gesetzeslage. Denn es stellt sich die grundlegende Frage, ob Abtreibungen gefördert oder verhindert werden sollen. Beide Positionen wurden und werden öffentlich vertreten, und sind zueinander inkompatibel. Der Staat musste sich entscheiden und hat sich entschieden, mit einem eindeutigen Ergebnis: Abtreibungen werden heute auf allen Ebenen gefördert. Es ist nicht erkennbar, dass der Staat irgendeine Abtreibung wirksam verhindern würde:

  • Jede Mutter kann auf ein flächendeckendes Netz von Beratungsstellen zugreifen, wo sie rechtzeitig, unkompliziert und unbürokratisch einen Beratungsschein erhält.
  • Sie findet meist auch in Wohnortnähe ein Krankenhaus oder eine andere Praxis, in der die Abtreibung vorgenommen wird.
  • Die entsprechenden Adressen sind öffentlich bekannt und werden öffentlich gefördert, etwa 97% der Abtreibungen werden staatlich finanziert.
  • Sowohl die ‘veröffentlichte Meinung’ als auch die Auffassung vieler Bürger zeigt eine erschreckende Unkenntnis und Ignoranz über Leben und Rechte ungeborener Kinder oder deren eigenständige Menschenwürde.
  • Die Zielvorgaben des BVerfG in seinem letzten diesbezüglichen Urteil
    vor 21 Jahren (1993) festlegte, wurden missachtet und verfehlt.

Demographische Folgen

In der Folge ist heute Abtreibung einer der wesentlichen Faktoren für den demographischen Kollaps unseres Landes, der selbst durch Zuwanderung kaum abzubremsen ist: Dem jährlichen Geburtendefizit von knapp 200.000 fehlenden Geburten steht schon nach offizieller Statistik eine Zahl von 106.800 Abtreibungen im Jahre 2012 gegenüber. Wird auch die Dunkelziffer berücksichtigt (nach Schätzungen gibt es tatsächlich 200-300 000 Abtreibungen pro Jahr), ist davon auszugehen, dass ohne Abtreibungen ein jährlicher Geburten-Überschuss vorhanden wäre!
Seit mehreren Jahren warnt die UNO eindringlich vor der sich abzeichnenden weltweiten Unterbevölkerung1. Spätestens bis zum Jahre 2100 wird demnach das weltweite Bevölkerungswachtum zum Erliegen kommen, in China und Russland wird es zu diesem Zeitpunkt nur noch halb so viele Menschen wie heute geben, und die Mehrzahl davon werden Alte sein.2 

Weltbevoelkerungsentwicklung

Es soll hier nicht weiter mit der Bevölkerungsentwicklung argumentiert werden, doch diese Zahlen zeigen die Dringlichkeit und Relevanz dieses Themas auf. Es bleibt zu hoffen, dass Abtreibung eines Tages ebenso geächtet sein wird wie Rassismus, Sklaverei und Folter. Auch diese Menschenrechtsverletzungen waren seit Alters her bekannt, bis sie schließlich international geächtet wurden. Dasselbe muss mit Abtreibung geschehen.



1 Nicht Überbevölkerung ist das Problem der Zukunft, sondern Unterbevölkerung (Katholisches Info) 

2 Studie ‘Exploratory Extension of IIASA’s World Population Projections: Scenarios to 2300‘ des International Institute for Applied Systems Analysis, Laxenburg

3 Manuskript Warum Deutschland seinen Kinderschwund nicht stoppt (SWR2 AULA, von Kostas Petropulos 2013)

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