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Pränatale Diagnosen,  Rechtsvertretung

Pfleger für Ungeborene fordert Schweigepflicht bei pränatalen Diagnosen (Pressemitteilung)

(Waiblingen) Bei Risikoschwangerschaften führt eine auffällige pränatale Diagnose (PND) oftmals zu einem Schwangerschaftsabbruch. Der Menschenrechtler Dieter Egert aus Waiblingen hält das für inakzeptabel. Er wurde gerichtlich durch eine juristische Pflegschaft dazu beauftragt, die Rechte ungeborener Kinder bei Abtreibungen zu vertreten. Eine Schwangere entscheidet zwar nach §218 über einen Abbruch, doch aufgrund des Interessenkonflikts mit dem Kind ist es ausgeschlossen, dass sie das Kind dabei auch rechtlich vertreten könnte.
Egert wies nun darauf hin, dass die meisten pränatalen Diagnosen für das Kind nutzlos seien, weil zumindest bis zur Geburt überhaupt keine wirksame Therapie verfügbar sei. Um Spätabtreibungen zu verhindern verlangte er in einer ‘Willenserklärung zu PND und PID‘ die Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht gegenüber der schwangeren Mutter, und fordert die Unterlassung von Gendiagnosen an Ungeborenen, wozu auch der Praena Bluttest gehört. Die Willenserklärung wurde im Januar 2015 allen deutschen Frauenärzten zugestellt. 

Ärzte erzielen durch das Angebot von PND zusätzliche Umsätze und sichern sich gegebenenfalls gegen etwaige Unterhaltsansprüche der Eltern durch die Empfehlung einer Abtreibung ab. In der Folge werden beispielsweise von Kindern mit Down-Syndrom nur noch 10% geboren, obwohl diese Menschen eine fröhliche und liebenswerte Natur haben, und keineswegs an ihrem Leben verzweifeln.  Egert: “Da ich selbst Zwillingsschwestern habe, die seit ihrer Geburt geistig behindert sind, weiß ich sehr gut, was ein behindertes Kind für eine Familie bedeutet. Dabei habe ich erlebt, dass diese Kinder umso mehr geliebt wurden. Auch Behinderte muss man tolerieren und akzeptieren, denn die entscheidenden Dinge des Lebens kann man weder planen noch kaufen. Für chronisch Kranke bedeutet ihre Abtreibung die denkbar schlechteste Therapie.” Behinderte dürften vor der Geburt ebenso wenig wie später als lebensunwert behandelt oder gar getötet werden. Niemand dürfe ihnen die Chance auf ihr Lebensglück nehmen, welches bei weitem nicht nur von ihrer Gesundheit abhinge.

Grundsätzlich kann jeder Patient die ärztliche Schweigepflicht für sich einfordern oder aufheben. Zudem ist ist eine Gendiagnose entgegen dem erklärten Willen des Betroffenen unzulässig. Bei Ungeborenen gilt dies auch dann, wenn die schwangere Mutter zugestimmt hätte. Als gesetzlicher Vertreter sieht Egert sich verpflichtet, im Interesse der Ungeborenen auf die Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht zu bestehen. Medien und Ärzte zeigten sich seither noch skeptisch und zurückhaltend, sodass Egert damit rechnet, dass eine gerichtliche Bestätigung erforderlich sein wird, bevor die Willenserklärung allgemein anerkannt sein wird.

Egert wurde bereits 1990 vom örtlichen Vormundschaftsgericht als Pfleger nach §1913 BGB für alle ungeborenen Kinder in Deutschland eingesetzt, um diese rechtlich in Fragen zu vorgeburtlichen Tötungen zu vertreten. Seine Aufgabe sieht er darin, Ungeborene durch entsprechende Rechtsmittel und Öffentlichkeitsarbeit vor Abtreibungen zu schützen, und fordert die Beendigung ihrer Diskriminierung. Mit seiner Internetseite www.Ungeborene.de will er über die Entwicklung und die Rechte ungeborener Kinder informieren.

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Download der ‘Willenserklärung zu PND und PID‘ (auch unter tiny.cc/Willenserklaerung )
Erläuterungen zur ‘Pflegschaft für alle ungeborenen Kinder nach §1913 BGB’

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