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Menschenrechte,  Rechtsvertretung

Gleichberechtigung für Ungeborene mit Verfassungsbeschwerde gefordert

Im März 2015 reichte ich eine Verfassungsbeschwerde ein gegen die Diskriminierung ungeborener Menschen durch die Bundesrepublik Deutschland. Gleichberechtigung ist ein elementares Menschenrecht, das nicht nur für einige ‘besondere’ Menschen gilt, sondern für Alle. Daher haben auch Ungeborene einen Anspruch darauf, durch dieselben Gesetze geschützt zu werden wie Geborene. Mit derselben Begründung in denselben Fällen und derselben Konsequenz. Durch eine gerichtlich bestellte Pflegschaft bin ich gesetzlicher Vertreter für ungeborene Kinder in allen Fragen um Abtreibungen, auch wenn die Schwangere darüber nach §218 StGB entscheidet. Dadurch war ich berechtigt, im Namen dieser Kinder zu klagen.

Meine Verfassungsbeschwerde richtete sich gegen die Unterlassung der Bundesrepublik Deutschland, nachhaltige und gleichberechtigte Schutzmaßnahmen vor vorgeburtlicher Tötung, vor Diskriminierung und vor Missachtung ihrer Menschenwürde einzusetzen, wodurch gegen elementare Grundrechte verletzt werden.

Außerdem klagte ich gegen die Zulassung von Beratungsorganisationen wie Pro Familia, welche ich für verfassungswidrig halte, da eine Beratung zum Schutz des Kindes, wie ursprünglich vom Bundesverfassungsgericht gefordert, nicht gewährleistet ist. Entgegen den gesetzlichen Vorgaben betreibt Pro Familia selbst ‘medizinische Zentren für Familienplanung’, in denen abgetrieben wird, etwa in Bremen, Rüsselsheim, Mainz und Saarbrücken. Nach §219 StGB muss in der Beratung auf das Lebensrecht des Kindes hingewiesen werden, und durch konkrete Hilfsangebote zu einem Austragen des Kindes ermutigt werden. Doch dies geschieht häufig nicht, sodass die gesetzlich vorgeschriebene Beratung nicht durchgeführt, und der ausgestellte Beratungsschein ungültig ist.

Eine Beratung ohne Rat ist eine Schein-Beratung

Ich versuche, die Thematik aus der Sicht der Ungeborenen zu Ende zu denken, weshalb meine Forderungen alles das beinhalten, was im Interesse ungeborener Mensch liegt. Dabei kam ich zu überraschenden Folgerungen aus den Grundrechten dieser Kinder. Es ist schon tragisch, dass die von mir geforderte ‘Rückkehr zu verfassungsgemäßen Menschenrechten’ schon fast wie eine Revolution klingt.

Mitte Januar erhielt ich im Rahmen einer Studie zur Schwangerschaftskonfliktberatung die Rückmeldung von einer Schwangeren, die mir den Fragebogen und eine Kopie des Beratungsscheins übergab. Dadurch konnte ich auch im Namen dieses konkreten, ungeborenen Kindes die Verfassungsklage einzureichen, denn dieses Kind hat keinerlei Rechtsschutz gegenüber seiner Mutter mehr, seitdem diese einen Beratungsschein erhielt. Der Klage treten täglich weitere Ungeborene bei,

  • deren Mütter ebenso einen Beratungsschein erhielten (deren Personalen aber unbekannt sind), oder
  • deren Mutter nach Darlegung gegenwärtiger oder zukünftiger Lebensumstände einen Arzt davon überzeugte, dass ‘die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung ihres seelischen Gesundheitszustandes bestehe, welche nur durch vorgeburtliche Tötung ihres Kindes in zumutbarer Weise abzuwenden sei’.
  • deren Mutter durch die Anwendung nidationshemmender Mittel eine lebensgefährliche Unterversorgung mit Lebensmitteln bewirkte, da deren Einnistung in die Gebärmutter verhindert wird.

Auch wenn eine verhinderte Nidation nicht einzeln nachweisbar ist, so könnten doch die Mittel verboten werden, die dies bewirken. Denn allgemein wird jede freie Anwendung gefährlicher Stoffe verboten, welche mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit die Gesundheit oder das Leben der Bevölkerung schädigen.

Weiterhin beschrieb ich Abtreibungsmethoden, welche bei vorgeburtlichen Tötungen ab der 8.-10. SSW meist sehr qualvoll für das Kind sind. Auch die Perspektive der Frauenrechte und Folgen für die Frauen und die Gesellschaft versuchte ich aufzuzeigen. Doch das Versagen des Staates bewirkte einen weitgehenden Verlust des Unrecht-Empfindens bei der Tötung ungeborener Kinder. Mittlerweile wird schon ein ‘Recht’ oder auch ‘Menschenrecht auf Abtreibung‘ gefordert, so als ob das ungeborene Kind eine Sache sei, über die die Mutter frei verfügen könne. Doch

man wird auch nicht zum Eigentümer eines Diamanten,
indem man diesen einfach verschluckt. 

 

Sonst wären unzählige Juweliere längst pleite. In der Folge sind Abtreibungen heute einer der wesentlichen Faktoren für den demographischen Kollaps unseres Landes, der selbst durch Zuwanderung kaum abzubremsen sei: Dem jährlichen Geburtendefizit von knapp 200.000 fehlenden Geburten steht schon nach offizieller Statistik eine Zahl von jährlich 100.000 Abtreibungen gegenüber. Wird auch die Dunkelziffer berücksichtigt, ist davon auszugehen, dass ohne Abtreibungen ein Geburten-Überschuss vorhanden wäre.

Die Begründung der Beschwerde zeigt dann auf, dass jede Differenzierung des strafrechtlichen Schutzes bei sonst identischen Konfliktsituationen (anhand des Alters des Opfers oder anhand von dessen Lebensumständen wie ‘entbunden zu sein’ oder ‘in die Gebärmutter eingenistet zu sein’) eine willkürliche und unsachliche Differenzierung und Diskriminierung ist, somit ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Gleichberechtigung.

Auch dürfen Schwangere gegenüber Müttern von Kleinkindern nicht bevorzugt werden, wenn sie ihr Kind schon vor der Geburt töten. Die Frauen sind die zweiten Opfer einer Abtreibung. Ihnen wird die Abtreibung als vermeintliche Lösung aller Probleme empfohlen. Doch man kann keine sozialen Probleme lösen, indem man Menschen tötet. Viele Frauen bereuen den Schritt später sehr, und beklagen die schlechte Aufklärung und  Beratung.

Abtreibungen sind menschenverachtend und müssen beendet werden. Schließlich waren auch Sklaverei, Rassismus und Folter von Alters her bekannt und üblich, bevor sie durch die Etablierung entsprechender Menschenrechte geächtet wurden.

Wenn nun die Prüfungskammer des Bundesverfassungsgerichts die Klage zulässt, kann es zu einem Hauptverfahren kommen.  Den Text der Verfassungsbeschwerde kann man hier als pdf-Datei herunterladen:  Verfassungsbeschwerde_2015-03-02.pdf

Dieter Egert, Waiblingen

Update Juli 2015: Die Klage wurde vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen, ohne Begründung.

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