Menschenwürde

Menschenwürde: Der Wert des Menschen

Man mag ja zugestehen, dass auch befruchtete Eizellen bereits in einer gewissen Weise ‘menschlich’ sind. Aber sind das deshalb bereits vollwertige Menschen? Ist das nicht erst ‘werdendes Leben’, sozusagen noch nicht ganz ‘lebendig’ und unfertig? Die befruchtete Eizelle empfindet doch noch überhaupt nichts. Von Selbstbewusstsein ganz zu schweigen. Ist das nicht nur eine Art ‘Schwangerschaftsgewebe’?

Tatsächlich sollte es gut begründet werden, wenn für alle Menschen ab der Zeugung gefordert wird, dass die Würde des Menschen unantastbar ist (nach Artikel1 Abs 1 GG sowie Artikel 1 der AEMR), das Leben jedes Menschen uneingeschränkt schützenswert ist (nach Artikel 2 Abs 2 GG sowie Artikel 3 der AEMR) und alle Menschen vor dem Gesetz gleichberechtigt sind (nach Artikel 3 Abs 1 GG sowie Artikel 2 und 7 der AEMR).

Doch genau diese Begründungen sind vorhanden, und zwar stichhaltig.

Menschenwürde wurde schon oft verleugnet

Emotionales

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Offensichtlich weckt der Anblick eines Babies mit seinen großen Augen und seinen unbeholfenen Bewegungen beim Betrachter in natürlicher Weise Emotionen und Schutzinstinkte. Eine befruchtete Eizelle ist dazu nicht in der Lage, worunter sicherlich unsere natürliche Motivation leidet, sie als vollwertigen Menschen anzuerkennen. Doch fehlende Emotionen sind kein angemessenes Kriterium, um die Menschenwürde eines Anderen zu beurteilen. Das sollte man sich an dieser Stelle dringend bewusst machen. Entstellte Erwachsene oder Behinderte kämpfen oft gegen ähnliche soziale Ausgrenzungen, ohne dass dies eine rechtliche Relevanz haben darf.

Historisches

Ursprünglich leitet sich die Menschenwürde aus dem christlichen Verständnis ab, wonach der Mensch im Bilde Gottes geschaffen wurde, und aus Gottes Wertschätzung und Liebe eine Würde bezieht, die unabhängig von allen individuellen Eigenschaften bleibt. In der Allgemeinen Menschenrechtserkärung von 1948 bezeugten die Vereinten Nationen ihren Glauben an die Würde und den Wert der menschlichen Person. Doch insbesondere atheistisch gesinnte Menschen stellen die Bedeutung der Menschenwürde zunehmend in Frage. Auch die inflationäre Verwendung für verschiedenste Ansprüche verwässerten zunehmend das Verständnis für ihre Bedeutung. Der Philosoph Peter Singer schlägt schon vor, Kleinkindern das Lebensrecht erst ab dem 28 Tag nach der Geburt zuzugestehen, da er keinen Grund für eine generelle Würde des Menschen sieht. Jede intuitiv vorhandene Achtung der Menschenwürde hält er für erziehungsbedingt oder religiösen Überzeugungen geschuldet.
(Quelle: Interview mit Peter Singer im Spiegel 25.11.2001, vgl auch Kisslers Konter  Schützt den Menschen vor dem Menschen! )

Entscheidendes

Generationen
Ist unsere humane Gesellschaft wirklich so tolerant, dass Jeder seinen Platz im Leben haben darf?

Doch es gibt noch einen weiteren wichtigen Grund, an der Menschenwürde festzuhalten, der auch für Atheisten nachvollziehbar ist. Die Erfahrungen mit der nationalsozialistischen Diktatur hatten gezeigt, dass missliebigen Menschen alle Menschenrechte entzogen werden konnten, indem diese als ‘Untermenschen’ oder ‘unwertes Leben’ erklärt wurden. Hitler verwendete dazu auch Tiermetaphern und Vergleiche aus der Schädlingsbekämpfung. Auf diese Weise wurde im ‘Dritten Reich’ versucht, die Ermordung von Juden, Behinderten und politischen Gegnern zu rechtfertigen. Dies führte letztlich auch zu der drastischen Formulierung der Menschenrechts Erklärung, die mit den folgenden Worten beginnt:

Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet,
da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen, (..) verkündet die Generalversammlung diese Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ..

Präambel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte

Menschenwürde verbietet diese Menschenverachtung und verhindert den Entzug von Menschenrechten durch Aberkennung des Menschseins. 

Eine Relativierung der Menschenwürde 
ermöglicht die Relativierung aller Menschenrechte
für jeden Menschen.

Wenn es einem Herrscher oder einer herrschenden Mehrheit erlaubt würde zu definieren, wer ‘Mensch im Sinne der Menschenrechte’ ist und wer nicht, dann könnten damit willkürlich über alle Menschenrechte verfügt werden. Jeder könnte so von Menschenrechten und Grundrechten ausgeschlossen werden. Letztlich um das zu verhindern wurde die Unantastbarkeit der Menschenwürde in der deutschen Verfassung nach Kriegsende festgeschrieben. Der Bedeutungskern der Menschenwürde besteht darin, Mensch zu sein. Sie bezeichnet den Anspruch jedes Mitglieds der menschlichen Familie, vollwertiger Mensch zu sein, und daher kategorisch wertvoller als jeder materielle Gegenstand, als jedes Tier oder Pflanze. Nicht mehr und nicht weniger. Aus seinem nicht relativierbaren Menschsein folgt die Gültigkeit aller anderen Menschenrechte bzw. Grundrechte. Da selbst demokratische Mehrheiten gegen Fehlurteile nicht gefeit sind, wurde in der Verfassung ausdrücklich jede Änderung am Grundrecht auf Schutz der Menschenwürde ausgeschlossen  (Artikel 79 Abs. 3 GG). 

Unveränderbare Menschenwürde
ist die notwendige Voraussetzung
für unveränderbare Menschenrechte
.

Menschenwürde kann nicht wachsen und nicht schrumpfen. Sie ist unabhängig von allen Fähigkeiten und Eigenschaften eines Menschen, wie Körpergröße, Alter, Gestalt, Intellekt, Bewusstsein, Abstammung und Gesundheit. Daher hat auch der kleinste Mensch einen gleichberechtigten Anspruch auf Schutz und Fürsorge. Aus der Menschenwürde dieser Kinder folgt unmittelbar die Gültigkeit aller anderen Grundrechte, wie dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 GG), die Gleichberechtigung vor dem Gesetz (Artikel 3 GG) und die Rechtsweggarantie (Artikel 19 Abs 4 GG).

Antastbare Menschenwürde?

Manche argumentieren, dass wenn die Menschenwürde doch unantastbar sei, wie es das Grundgesetz besagt, dann sei sie unverletzbar und müsse auch nicht geschützt werden. Diese Argumentation übersieht eines: Auch wenn Menschenwürde unantastbar ist, kann man sie dennoch angreifen. Dieser Angriff kann sie zwar nicht beschädigen, denn ein Mensch bleibt Mensch auch wenn er unmenschlich behandelt wird. Doch ein solcher Angriff ist eine Missachtung der Menschenwürde, wovor der Mensch geschützt werden muss. Denn der Mensch hat Anspruch auf Respekt seiner Menschenwürde, er muss entsprechend seiner unverletzbaren Menschenwürde behandelt werden. 

Menschenwürde erst ab der Geburt?

Es wird von manchen behauptet, dass die Allgemeine Menschenrechtserklärung die Menschenwürde erst ab der Geburt zuerkenne, weil die Präambel von einer ‘angeborenen Würde’ spricht, und Artikel 1 sogar lautet:

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.

Artikel 1, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Das bedeutet: Würde und Rechte sind bei allen Menschen gleich, und in diesem Zustand werden sie schon geboren. Folglich hatten sie schon vor der Geburt Rechte und Würde.
Man sagt auch, Menschen werden ‘mit Armen und Beinen’ geboren, und das bedeutet keineswegs, dass Gliedmaßen erst bei der Geburt entstünden. Anders ist das beispielsweise beim Namen, denn man wird nicht ‘mit einem Namen geboren’. Den erhält man erst zur Geburt oder später. Also bestätigt Artikel 1 ausdrücklich die Menschenwürde und Rechte – vor der Geburt.

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