Wer ist Mensch?

Eine Analyse des Lebensbeginns

Die Debatte um den Schutz ungeborenen Lebens dreht sich im Kern um eine einzige Frage: Wann beginnt das Menschsein? Ist ein Embryo bereits ein Träger von Menschenwürde und Rechten, oder handelt es sich lediglich um „potentielles“ Leben oder mütterliches Gewebe?

Diese Entscheidung darf nicht subjektiv oder rein politisch gefällt werden. Wenn wir definieren, dass Menschsein eine verhandelbare Eigenschaft ist, gefährden wir nicht nur Ungeborene, sondern potenziell jeden Menschen am Rande der Gesellschaft – seien es Kranke, Demente oder Sterbende.

Es braucht eigentlich nur Grundkenntnisse der Biologie und eine ehrliche, objektive Betrachtungsweise, um die menschliche Existenz richtig einzuordnen. Wir alle waren einmal Embryonen und wissen, dass unsere Existenz mit der Zeugung begann – als gemeinsames Werk unserer Eltern. Wir waren niemals etwas anderes als menschlich; zu keinem Zeitpunkt waren wir ein Tier oder eine Pflanze. Da der Mensch nur vom Menschen abstammen kann, entwickelt er sich von der ersten Sekunde an als das, was er ist: als Mensch.

1. Die biologische Realität: Das „Drei-Säulen-Modell“

Um die Identität eines Lebwesens objektiv zu bestimmen, helfen weder Ideologien noch Metaphysik, sondern Biologie und Logik. Ein Mensch ist ab der Zeugung durch drei Merkmale eindeutig erkennbar:

  • Identität (Einzigartigkeit): Durch die Verschmelzung von Ei- und Samenzelle entsteht ein neuer, einzigartiger DNA-Code. Dieser unterscheidet sich fundamental von dem der Mutter und des Vaters. Gerichtsfeste DNA-Analysen beweisen: Der Embryo ist ein anderes Individuum als die Mutter.
  • Konformität (Artzugehörigkeit): Ein Mensch stammt von Menschen ab und entwickelt sich gemäß menschlicher Baupläne. Zu keinem Zeitpunkt der Entwicklung ist der Embryo ein „tierisches“ Wesen oder eine Pflanze. Er ist von Sekunde eins an biologisch Mensch.
  • Vitalität (Eigenständiges Leben): Der Embryo wächst, betreibt Stoffwechsel und Zellteilung. Er ist nicht „tot“, sondern ein lebendiges Wesen, dessen Leben kontinuierlich von der Zeugung bis zum Tod verläuft. Sein Leben entstand nicht neu, sondern wurde von den Keimzellen seiner Eltern geerbt.
Embryo 11 Wochen
Embryo mit 11 Lebenswochen

Diese Merkmale treffen auf alle Menschen zu, und sie treffen (gemeinsam) nur auf Menschen zu. In der Sprache der Logik sind sie also notwendig und hinreichend um Menschsein zu erkennen.

Die spätere Aufspaltung von Zwillingen in zwei Individuen widerspricht nicht der ursprünglichen Identität ihres gemeinsamen Lebenskeims. Ähnlich wie Keimzellen die Grundlage für alle Nachkommen bilden, ohne die Identität des Erzeugers zu berühren, ist der Moment der Trennung für die Einzigartigkeit des Ursprungswesens irrelevant. Identität definiert sich nicht allein über das Genom: Trotz fast identischer DNA entwickeln eineiige Zwillinge unverwechselbare Merkmale wie etwa eigene Fingerabdrücke. Diese biologische Singularität wird vermutlich durch die RNA oder andere komplexe Strukturen gesteuert.

Demnach beginnt das Menschsein bereits mit der Befruchtung. Die gesamte weitere Biografie stellt lediglich die kontinuierliche Entfaltung eines bereits existierenden Individuums dar, die erst mit dem Tod endet.

2. Warum alternative Ansichten logisch scheitern

Oft wird versucht, das Menschsein an bestimmte „Meilensteine“ zu knüpfen. Bei genauerer Prüfung erweisen sich diese Kriterien jedoch als willkürlich oder diskriminierend:

A. Das Kriterium „Bewusstsein und Verstand“

Wird das Menschsein an das Selbstbewusstsein gekoppelt, verlören auch Menschen im Koma, Neugeborene oder Menschen mit schwerer geistiger Behinderung ihren Status als Rechtspersonen. Bewusstsein ist eine Fähigkeit, die ein Mensch ausübt – aber nicht das, was ihn im Kern zum Menschen macht. Würde das ‚Bewusstsein‘ zum Maßstab, dann ist es nicht mehr weit bis zur Diskriminierung von dementen Menschen, Kleinkindern, solchen mit dem ‚falschen‘ Bewusstsein, oder denjenigen mit einer ‚inkorrekten Meinung‘.

B. Das Kriterium „Lebensfähigkeit“

Das US-Urteil Roe v. Wade machte die Schutzwürdigkeit von der Überlebensfähigkeit außerhalb des Mutterleibs abhängig. Doch diese Grenze ist technisch variabel: Was 1970 nicht lebensfähig war, ist es heute dank Intensivmedizin. Menschenwürde darf jedoch nicht vom Stand der Medizintechnik abhängen. Zudem ist kein Mensch absolut autark – ein Säugling im Urwald ist ebenso wenig alleine „lebensfähig“ wie ein Embryo ohne Mutter. Hingegen kann eine befruchtete Eizelle (beispielsweise bei künstlicher Befruchtung) bis zu 12 Tage außerhalb des Mutterleibes leben..! Offenbar hängt die Lebensfähigkeit jedes Menschen stets von Lebensumständen ab, die für sein Leben geeignet sind.
Folglich muss man zugeben: Wer lebt ist offenbar auch lebensfähig. Da jeder Embryo von Anfang an im biologischen Sinne lebt, ist er auch lebensfähig. Seine Bedürfnisse ändern nichts an seinem Menschsein.

C. Das Kriterium „Geburt oder Einnistung“

Die Geburt oder die Einnistung (Nidation) markieren lediglich einen Wechsel des Ortes und der Art der Ernährung. Biologisch ändert sich das Wesen des Kindes dadurch nicht. Eine Schwangerschaft ist eine zweitweise Symbiose zwischen Mutter und Kind. Symbiosen sind aus der Biologie sogar zwischen unterschiedlichen Arten bekannt, die sehr wohl als getrennte Lebewesen voneinander unterschieden werden. Ein Kind drei Tage vor der Geburt ist identisch mit dem Kind drei Tage nach der Geburt. Eine „Menschwerdung durch Ortswechsel“ ist logisch nicht begründbar. Der Geburtskanal hat nicht die magische Fähigkeit, aus einem (tierischen) Fötus ein (menschliches) Kind zu erzeugen. Zumal er bei einem Kaiserschnitt überhaupt nicht zum Einsatz käme.

D. Das Kriterium „Sukzessivbeseelung“

© Public Domain

Die Vorstellung einer „verzögerten“ oder „allmählichen“ Menschwerdung, die sogenannte „Sukzessivbeseelung„, wurzelt in der antiken Naturphilosophie des Aristoteles. Er vertrat die Auffassung, das ungeborene Leben durchlaufe in den ersten drei Monaten eine pflanzliche und in den darauffolgenden drei Monaten eine animalische Phase, bevor es im letzten Trimester schließlich zum Menschen werde. Diese Lehre fand zeitweise Eingang in die katholische Theologie, blieb jedoch stets umstritten. Da konkrete biologische Merkmale fehlen, bleibt sie eine nicht nachweisbare metaphysische Vorstellung. Ein biblischer Gegenentwurf findet sich in den Psalmen Davids: „Du bist mein Sohn, heute habe ich dich gezeugt“ (Psalm 2,7). Diese Passage legt eine „Spontanbeseelung“ bereits zum Zeitpunkt der Zeugung nahe. Interessanterweise widersprechen moderne medizinische Erkenntnisse dieser Auffassung nicht; vielmehr lassen sie sich als Bekräftigung des biblischen Verständnisses deuten. Seit der Zeugung verlaufen alle Entwicklungsprozesse fließend und ohne erkennbare Einschnitte. Dies geht in gleicher Weise weiter bin zum Erwachsen-werden und dem Alter. Daher ist auch jede Definition von Fristen willkürlich und mit keinen wesentlichen Veränderungen zu begründen.

3. Die „Teil der Mutter“-Illusion

Ein häufiges Argument lautet, der Embryo sei lediglich ein Körperteil der Frau. Dies ist biologisch falsch:

  • Genetische Trennung: Der Embryo besitzt oft eine andere Blutgruppe, zu 50% ein anderes Geschlecht und immer eine einzigartige DNA, anders als die seiner Mutter. Da DNA-Analysen gerichtsfeste Beweise liefern, ist er also ein anderer Mensch.
  • Frühe Autonomie: Vor der Einnistung lebt der Embryo bis zu 12 Tage unabhängig von der Gebärmutter. Bei künstlicher Befruchtung wird genau dieser Umstand genutzt, weshalb der Embryo sogar in eine andere Frau eingesetzt werden kann. Weder ist er auf eine bestimmte Frau angewiesen, noch eine Frau auf den Embryo.
  • Das Eigentums-Argument: Räumlicher Aufenthalt begründet kein Eigentum. Ein Diamant, den man verschluckt, wird dadurch nicht zum Eigentum. Da Leibeigentum und Sklaverei abgeschafft sind, darf ein Mensch niemals ‚Eigentum‘ eines anderen sein – auch nicht der Mutter.

Fazit: Kontinuität statt Willkür

© Public Domain
‚Hand of Hope‘ – pränatale OP an Samuel Armas, (C) Michael Clancy

Die Entwicklung von der befruchteten Eizelle bis zum erwachsenen Menschen verläuft fließend und ohne wesentliche Zäsuren. Jede Grenzziehung – ob 12. Woche, Selbstbewusstsein oder Geburt – ist eine willkürliche Setzung. Wir müssen anerkennen: Menschsein beginnt dort, wo seine Existenz beginnt – bei der Zeugung. Die Schwangerschaft ist eine zeitweise Symbiose zweier Menschen, von denen jeder Menschenwürde und ein eigenständiges Recht auf Leben hat.

Was folgt daraus nun, ab wann hat das menschliche Leben welchen Wert?
Lesen Sie dazu weiter unter Wozu Menschenwürde.

Es ist sehr unterschiedlich, wie Frauen eine Abtreibung erleben. Anfangs empfinden viele eine gewissen Erleichterung. Doch oftmals nicht sehr lange. Lesen Sie dazu weiter unter Psychische Risiken der Abtreibung.

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