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Offener Brief an Bundeskanzler Scholz zu §218

Pressemitteilung zu Offener Brief.pdf vom 06. März 2023

Lebensrechtler fordert Abschaffung von §218

Wie im Koalitionsvertrag vorgesehen wurde jetzt die Kommission „reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ mit 15 Professorinnen und 3 Professoren aus den Bereichen, Ethik, Medizin, Verfassungsrecht, Familienrecht und Öffentliches Recht eingesetzt, die Ende März 2023 ihre Arbeit aufnehmen soll. Sie soll klären, ob ein Schwangerschaftsabbruch auch außerhalb der jetzt geltenden Gesetze möglich sein soll, ob Eizellspenden legalisiert und ob Leihmutterschaft erlaubt werden solle. Wenige Tage nach der Bekanntgabe der Kommissionsmitglieder forderte der Lebensrechts-Aktivist Dieter Egert die Streichung der §§218-219b StGB zum Schwangerschaftsabbruch in einem Offenen Brief an Bundeskanzler Scholz.

Die Folgen einer Abschaffung von §218 seien jedoch davon abhängig, wann Menschseins beginne. Wenn ein Fetus kein Mensch sei, dann wäre ohne §218 Abtreibung bis zur Geburt legalisiert. Wenn er aber Mensch sei, würde das allgemeine Tötungsverbot des StGB greifen, da dieses ausdrücklich die Tötung eines Menschen verbiete. Vorgeburtliches Menschsein sei logisch beweisbar, da es drei Merkmale gebe, die nur auf Menschen, und auf alle Menschen zuträfen. Für die Details verwies er auf die Seite www.ungeborene.de/2022/sieben-forderungen#3 ). Nach einem Entfall von §218 würde somit das Tötungsverbot von Menschen (§212 StGB) auch für ungeborene Menschen gelten. Ein gleichberechtigter Schutz ab Beginn der Existenz eines Menschen bei der Zeugung sei unverzichtbar, denn man dürfe keine Menschengruppe vom gesetzlichen Schutz ausschließen und völlig ihrer Grundrechte berauben.

Schon im Altertum, zur Zeit Davids sei man davon überzeugt gewesen, dass Menschen gezeugt werden und nicht allmählich entstehen, wie in Psalm 2 nachzulesen sei:

Du bist mein Sohn, heute habe ich dich gezeugt’.

Bis heute seien keine neueren medizinischen Erkenntnisse bekannt geworden, die irgend etwas anderes nahelegten.

Der Offene Brief wurde am 7. März 2023 versendet an mehrere Verlage und Medienanstalten, an alle Mitglieder des Bundeskabinetts, an die Mitglieder der eingesetzten Kommission, an die Fraktionsführer des Deutschen Bundestags und an den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts.

Hier der Text: Offener Brief.pdf

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