Gefühlte Menschenrechte
Ist das noch Ernst oder schon Satire?
Das EU-Parlament hat beschlossen, sexuelle und reproduktive Gesundheit seien grundlegende Menschenrechte. Großartig, denn wer kann schon etwas gegen Menschenrechte oder die Gesundheitsförderung haben. Außerdem muss auch die EU-Charta der Menschenrechte regelmäßig weiterentwickelt werden, schon um auf dem aktuellen Stand der an die Gesellschaft zu vermittelnden Werte zu bleiben. Dass das EU-Parlament seither noch nicht die Befugnis hatte, die EU-Charta zu ändern stört hoffentlich nur noch ein paar Winkeladvokaten. Schließlich muss die EU den Blick fürs Ganze und vor allem für die Menschen selbst behalten, die ja irgendwie gemanaged werden wollen. Da tut man das, was eben getan werden muss. Zur Besänftigung ließe sich noch sagen, dass es sich hier eigentlich nur um eine vage Empfehlung für künftige Gesetzesvorhaben ging. Hauptsache Brüssel wird sich an diese Vorgaben halten, und setzt dieses weltrettende Projekt EU-weit über entsprechende Richtlinien durch, also mit ‘Direktiven’, oder wie auch immer. Allerdings scheint eine feinsinnige Mehrheit von EU-Parlamentariern in der Lage zu sein, diese gefühlten Menschenrechte schon heute unmittelbar wahrzunehmen, auch wenn in den Texten der Menschenrechtserklärungen nichts davon zu finden ist. Somit ist zu erwarten, dass die Rechtskraft des neuen Menschenrechts in vorauseilendem Gehorsam vom Rest der EU eingefordert werden wird.
Nach so langer Vorrede könnte man, bei Gelegenheit, und auch nur der Vollständigkeit halber, dem geneigten Leser noch kurz erklären, worum es eigentlich geht. Nur damit keine Missverständnisse aufkommen. ‘Reproduktive Gesundheit’ meint natürlich nicht die Gesundheit aller Menschen, die an der Reproduktion irgendwie beteiligt sind. Die Gesundheit der Frau ist schon gemeint, selbstverständlich. Bloß der Mann braucht das wiederum nicht. Nicht wirklich. Auch das von Frau und Mann reproduzierte Kind ist hier unwesentlich – es ist ja im Wesentlichen noch nicht einmal geboren, also nicht da, in der EU. Sozusagen noch im Ausland. Von außen ist nur Schwangerschaftsgewebe zu sehen (also wenn die Frau transparent wäre), und der Papa ist auch nur adultes Humangewebe: Genauso unwichtig. Die Gesundheit der (fast) ganz alleine reproduzierenden Frau ist gemeint, und die scheint nach erfolgter Reproduktion des öfteren gefährdet. Damit das nicht noch zu einer konkreten Gefahr auswächst, muss sie die Reproduktion (oder besser gesagt: deren Ergebnis) rechtzeitig beseitigen dürfen, damit die (fast) reproduzierende Frau gesund bleibt: Körperlich, psychisch, finanziell, sozial, beruflich, politisch, demokratisch, modisch und auch sonst in jeder Hinsicht. Das ist ein klares Menschenrecht, sogar ganz ohne Reproduktion. Hauptsache gesund, also die Frau.
Für einfachere Geister, denen solche wohlformulierten Gedankengänge zu kompliziert sind, sei hier noch die Kurzform des Themas genannt: Es geht um das uralte ‘Menschenrecht auf Abtreibung’, wie dies seit einigen Jahrzehnten zu hören ist. Selbstverständlich gehört das in eine Reihe mit all den anderen, wohlbekannten Menschenrechten der UN und der EU: Der Anspruch auf Achtung der Menschenwürde, das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit, das Verbot der Folter oder grausamer, unmenschlicher Behandlung, Verbot von Leibeigenschaft, sowie die Gleichberechtigung aller Menschen, also dem Anspruch aller auf gleichen Schutz durch das Gesetz, egal wie groß oder klein ein Mensch auch sei. Menschenrechte wie diese gelten unabhängig vom Geschlecht, unabhängig von der Geburt und dem sonstigen Status. Genau so steht das in der Allgemeinen Menschenrechtserklärung der UN von 1948. Also gelten sie ganz besonders für Frauen und sind konform zum ‘Menschenrecht auf Abtreibung’. Schließlich nimmt die Abtreibung ja niemandem das Leben oder die Sicherheit. Solange die Frau meint, da ist noch niemand, dann ist da auch niemand. Denn bei Menschen kann man ‘Leben’ nicht so einfach anerkennen, wie in der gemeinen Biologie. Sonst wäre ja jeder menschliche Embryo mit Stoffwechsel, Energiehaushalt, Zellteilung und Vererbung schon ‘menschliches Leben’, oder gar ein ‘Mensch’. Nicht auszudenken.
Betrachten wir die extrem wichtige (wenn auch nur selten vorkommende) Abtreibung nach einer Vergewaltigung. Um die Bedeutung dieses Falls nicht zu verwässern, muss man immer darauf achten, dies von rassistischer Diskriminierung (wegen unbeliebten Vorfahren) abzugrenzen. Diskriminierung ist abzulehnen, dies ist ein eklatanter Verstoß gegen die Menschenrechte. Bei Abtreibung ist das anders, ist auch ein ganz anderes Wort.
Nach der Geburt darf man Kinder eines Vergewaltigers natürlich nicht mehr töten. Daher sollte man das vorher erledigen, solange das ‘Humangewebe’ noch kein richtiges Bewusstsein hat. Es kann zwar schon hören, Berührungen und wohl auch Schmerzen empfinden, doch das Bewusstsein ist selbst nach der Geburt noch lange nicht wirklich nachweisbar. Überhaupt sollte man schon auch die Zeit berücksichtigen, die notwendig ist, bevor das Selbstbewusstsein anhand einer gewissen sozialen Durchsetzungsfähigkeit erkennbar wird. Dann kann man sicherlich von Menschen reden: Menschen mit einem gesunden Selbstbewusstsein. Nicht ganz unwichtig ist auch: Menschen mit dem richtigen Bewusstsein! Querdenker waren für die Gesellschaft schon immer schädlich. Aber das ist schon ein ganz anderes Thema..
Folglich ist auch eine Spätabtreibung, selbst ohne Narkose, für niemanden eine unmenschliche Behandlung. Sie wird auch dann nicht zu ‘Folter’, wenn es mal ein paar Tage dauern sollte, bis die medikamentöse Ablösung von der Gebärmutter kunstgerecht vollendet ist, und der Gebärmutterinhalt durch langsame Drosselung der Sauerstoffzufuhr verendet.
Nicht zuletzt ist das Recht der Frau über ihren Bauch zu beachten. Trotz gewissen Ähnlichkeiten darf dieses nicht verwechselt werden mit einer Leibeigenschaft über das Kind im Bauch der Frau. Pardon: Über das (seit der 10. Woche urinierende und daumenlutschende) Schwangerschaftsgewebe.
Dass das noch kein Mensch sein kann, also überhaupt niemand da ist, wurde klugerweise schon vorab durch die herrschende EU-Mehrheit festgelegt, besser gesagt: vorausgesetzt. Dazu braucht es nicht einmal eine Wahl, sodass man sich die ganzen biologischen und logischen Fakten sparen kann. Nach DNA-Analysen ist der betreffende Gebärmutterinhalt zwar menschlich, und zudem ein anderer Mensch als die Mutter. Doch der Mutterinstinkt ist unzuverlässig und die Ehrlichen sterben eh bald aus.
Überhaupt muss man die Menschenwürde wieder etwas flexibler auffassen, entsprechend den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und der Gentechnik, die sich sehr rasant und unvorhersehbar weiterentwickelt! Wo kommen wir denn hin, wenn jeder Hinterbänkler, kaum aus dem Ei geschlüpft, schon als vollwertiger Wähler zählt. Man muss hier dringend Wege finden, um stets zeitgemäß festlegen zu können, wem, ab wann und in welchem Ausmaß Menschenrechte zu gewähren sind. Manche sind dafür einfach noch nicht ganz reif, sie sind sozusagen erst ‘werdende Bürger’. Andere werden das nie sein, denken Sie nur mal an solche, die nicht einmal blaue Augen haben. Offensichtlich kann man nicht Alles mit vollwertigen Menschen auf eine Stufe stellen. Es sollte auch schon länger bekannt sein, dass es auf dieser Welt Parasiten und andere Schädlinge gilt, die man rechtzeitig ausrotten muss. In Deutschland weiß man das spätestens seit 1933. Wird die Menschenwürde weiterhin so unflexibel gehandhabt, dann erhebt zuletzt noch jede Stechmücke einen Anspruch auf Menschenwürde. Und das geht nun wirklich zu weit. Reicht es nicht, wenn Menschenaffen in den Genuss der Menschenrechte kommen?
Wie bei allen Menschenrechten wird auch das ‘Recht auf Abtreibung’ für Alle gelten. Insbesondere also für alle Frauen. Vielleicht sogar ein wenig für Männer oder für Kinder. Jedenfalls dann, wenn sie stark und mutig genug sind, sich mittels Abtreibung zu wehren, beispielsweise vor unangenehmen ZeitgenossInnen, die ihnen möglicherweise noch seelische, wirtschaftliche oder reproduktive Gesundheitsprobleme bereiten könnten. Man kann sich auch indirekt wehren, wenn man einflussreiche Verbündete im EU-Parlament hat, die dieses Menschenrecht für rechtmäßig halten und schon mal helfen bei der praktischen Umsetzung. Geeignete ‘Abtreibungs-Methoden für Erwachsene’ werden sich bestimmt finden lassen.
Dank sei der Weitsicht und Menschenfreundlichkeit des gelobten EU-Parlaments und allen FeministInnen und FeministEn dort (wie schreibt man das jetzt nochmal politisch korrekt?).
Nur ein paar Zweifel werde ich nicht ganz los. Ist es wirklich das, was Frauen wünschen oder für menschenwürdig halten? Und wie geht es Männern oder (ungeborenen) Kindern damit?
Dieter Egert,
Menschenrechtler
One Comment
David Müller
Hier ein paar sachliche und differenzierte Ergänzungen dazu: http://www.wertepolitik.de/?p=2381