Willenserklärung wurde veröffentlicht
Die Willenserklärung zur Untersagung von nutzlosen PND und PID wurde im September 2014 ausgestellt und veröffentlicht. Damit gemeint sind solche vorgeburtlichen Diagnosen, zu denen bis zur Geburt keine Therapie verfügbar ist, und die auch sonst (z.B. geburtsvorbereitend) nutzlos für das Kind sind. Da ein offizieller Verteiler nicht vorlag, ging sie zunächst schriftlich Anfang September an Bundeskanzleramt und Bundesärztekammer mit der Bitte um Weiterleitung an alle betroffenen Stellen. Laut Bundeskanzleramt wurde sie an das Bundesgesundheitsministerium weitergeleitet (12.9.2014). Nachdem sich die Bundesärztekammer auf Nachfrage nicht für eine Weiterleitung zuständig oder verpflichtet fühlte, informierte ich am 10. September per Mail alle Landesärztekammern, und bat darum, alle dort registrierten Frauenärzte und Humangenetiker zu informieren. Weiterhin ging sie Mitte September per Mail direkt an über 300 Humangenetiker mehrerer Verbände, verschiedene Ethikkommisionen, Lebensrechtsgruppen, Träger für Schwangerschaftsberatung und verschiedene Presseverteiler. Zudem erfolgt die Veröffentlichung über diese Internetseite. Eine Willenserklärung wird erst mit Zustellung an den behandelnden Arzt für diesen verbindlich. Doch alle informierten Ärzte müssen sich daran halten, um sich nicht strafbar zu machen (wegen Verstoß gegen ärztliche Schweigepflicht nach §203 StGB, Vornahme einer Gendiagnose ohne Zustimmung des Betroffenen nach §25 GenDG). Schwangere, denen dennoch eine PND angeboten wird, sollten ihren Frauenarzt auf diese Willenserklärung hinweisen, die abzurufen ist unter tiny.cc/Willenserklaerung
Wenn Ärzte gegen die hier erklärte Schweigepflicht verstoßen, kann der gesetzliche Vertreter des ungeborenen Kindes einen Antrag auf Strafverfolgung einlegen. Nach der Geburt oder auch nach dem Tod des ungeborenen Kindes sind die Eltern antragsberechtigt. Nicht wenige bereuen, dass sie auf Anraten des Arztes umfangreiche Untersuchungen vornehmen, und das Kind töten ließen.
Außerdem ist die Willenserklärung in solchen Prozessen von Bedeutung, wo ein Arzt auf Unterhalt verklagt wird, weil er nicht auf eine Behindung des ungeborenen Kindes hingewiesen hatte. Hier wird die Willenserklärung den Arzt entlasten, denn er solche Diagnosen den Eltern nicht mehr mitteilen durfte.