UN-Menschenrechtsausschuss schließt Ungeborene vom Recht auf Leben aus
NEW YORK, 3. November 2017 (Stefano Gennarini, J.D., C-FAM) Trotz der Bitten von mehr als einhundert Regierungen und Organisationen, die sich für das Leben einsetzen, einschließlich der Vereinigten Staaten und Polens, hat der UN-Menschenrechtsausschuss bei seiner Sitzung Anfang November in Genf ungeborene Kinder vom Recht auf Leben im internationalen Recht ausgeschlossen.
“Ich war eine Minute lang besorgt, dass wir die Wortgrenze für abweichende Meinungen diskutieren würden”, scherzte Yuval Shany. Der israelische Juraprofessor verspottete Bedenken aus dem Leben, als der Ausschuss eine zweite Lesung eines kontroversen Entwurfskommentars über das Recht auf Leben in dem vielleicht wichtigsten Menschenrechtsabkommen der Vereinten Nationen abhielt.
Shany, der seit zwei Jahren für den Entwurf verantwortlich ist, wusste, dass es keinen Widerspruch geben würde. Die 18 Mitglieder des Ausschusses, der die Bemühungen der Staaten zur Umsetzung des UN-Vertrags über bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt) überwacht, haben sich einstimmig auf einen Text geeinigt, der in mancher Hinsicht extremer ist als der vorherige.
Der Ausschuss fügte hinzu, dass der Zugang zu Abtreibung nicht nur ein Recht unter dem Zivilpakt sei, sondern dass er auch “erschwinglich” und “effektiv” sein müsse, wie Abtreibungsgruppen dem Ausschuss empfohlen haben. Die US-Rechtsprofessorin Sarah Cleveland sagte, dies sei notwendig, um Vergewaltigungsopfern die Abtreibung zu erleichtern.
Kein Experte äußerte sich besorgt über Kinder im Mutterleib, die Schmerzen empfinden könnten, oder brachte die Konvention über die Rechte des Kindes zur Sprache, die ausdrücklich vorsieht, dass die Staaten Kinder “vor der Geburt” beschützen.
“Ich bin sehr sensibel für mein Gewissen”, sagte Mauro Politi an einem Punkt. Das Gewissen des italienischen Professors wurde nicht durch Abtreibung belästigt, sondern wollte sicherstellen, dass Frauen im Falle einer Vergewaltigung, einer Behinderung oder wenn das Leben einer Mutter gefährdet ist, abtreiben können.
“Natürlich haben wir uns darauf geeinigt, dass es den Staaten obliegt, zu bestimmen, wann das Leben beginnt”, sagte die deutsche Professorin Anja Seibert-Fohr – das einzige Mitglied des Ausschusses, welches vor der Auferlegung eines Abtreibungsrechts warnte, mit Verweis auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als Vorbild.
“Die Staaten haben ein gewisses Maß an Diskretion”, stimmte Shany zu. “Wir wollen das Problem der späten Abtreibungen nicht angehen.” Der japanische Vorsitzende des Ausschusses, Yuji Iwasawa, hatte es eilig und zeigte seine Ungeduld. Er bestand darauf, dass diese Fragen bereits erörtert worden seien, obwohl es keine öffentliche Aufzeichnung dieser Diskussionen gibt.
Das Komitee zuckte kaum zusammen, als die Vereinigten Staaten, Russland, Ägypten, Japan, Polen und andere Staaten und Organisationen dem Ausschuss die Befugnis verweigerten, ein Recht auf Abtreibung in den Zivilpakt hinein zu interpretieren.
Der Vertrag ist ein “lebendiges Instrument”, sagte der französische Professor Olivier de Frouville. Zusammen mit Shany wies er darauf hin, dass der Ausschuss und die UN-Vertragsorgane routinemäßig auf ein Recht auf Abtreibung bestehen.
Der einzige Haken für den Ausschuss waren nicht souveräne Staaten, sondern ein anderer Teil der UN-Bürokratie. Der UN-Behindertenausschuss bat darum, den Entwurf zu ändern, um Äußerungen zu vermeiden, die Behinderte benachteiligen. Iwasawa sagte, er habe sich mit dem Vorsitzenden des Behindertenausschusses getroffen, um die Dinge zu regeln. Er sagte, dass der Ausschuss für Behinderungen mit der Abtreibung für “nicht lebensfähige” Schwangerschaften im Gegensatz zur Abtreibung für tödlich “beeinträchtigte” Föten einverstanden wäre.
Die zweite Lesung wird voraussichtlich im März 2018 fortgesetzt. Der Ausschuss hat das Thema Euthanasie noch nicht erreicht, das im Entwurf des Kommentars zur Zeit ebenfalls als Pflicht gilt.
Originalartikel von C-FAM, Übersetzung von Dieter Egert
Stefano Gennarini writes for C-Fam. This article first appeared in the Friday Fax, an internet report published weekly by C-Fam (Center for Family & Human Rights), a New York and Washington DC-based research institute (c-fam.org). This article appears with permission.
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Susanne Apfel
“Den Himmel gibt`s echt… ”
Gott adoptiert seine Kinder, berichtet der kleine Todd, der im Himmel war.
Der Schöpfer schafft unvergängliches Leben. 1. Mose 1, 27; Psalm 139
Die “Verlorenen” sind einmal die Verantwortlichen der abgetriebenen Kinder, wenn sie nicht
umkehren und dann unversöhnt von Gott gerichtet werden. 2. Mose 20, 12 und Off. 2,18 + 22,15
“Vater vergib ihnen, denn sie wissen nicht was sie tun!” Lukas 23, 34
Buchempfehlung: “Den Himmel gibt`s echt”, Seite 99…, (SCM-Verlag, ISBN 978-3-7751-5278-5)
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(Interview: Im Gespräch mit dem Jungen der im Himmel war und seinen Eltern)
Der vierjährige Todd war während einer Operation im Himmel und lernt dort seine Schwester kennen,
die seine Mutter im zweiten Schwangerschaftsmonat durch eine Fehlgeburt verloren hat.
Die Eltern hatten ihm zuvor nie etwas davon erzählt und berichten, was für ein großer Schmerz in ihnen
geheilt wurde, als ihr Sohn ihnen über dieses wunderbare Erlebnis berichtete und welche Hoffnung
dadurch viele Eltern erhalten,die ein Kind verloren haben.
Es ist ein Beweis dafür, dass die ungeborenen Kinder leben und Gott ihnen Recht verschafft und für sie sorgt.
Sein Wort ist Maßstab und Orientierung:
“Das Wort des Herrn bleibt in Ewigkeit.” 1. Petrus 1, 24
“Vater unser im Himmel,… dein Wille geschehe, … wie im Himmel so auf Erden und über jedem Menschen,
besonders über den ungeborenen Kindern, … und vergib uns unsere Schuld…! Matth. 6, 9-13
Sagen wir der Welt, was letztendlich zählt und beten wir für sie:
” …denn dies ist gut und angenehm vor Gott, unserem Retter, welcher will,
dass alle Menschen gerettet werden und zur Erkenntnis der Wahrheit kommen!” 1. Tim. 2, 3+4