Adolf-Hitler-und-Kinder
Geschichte,  Menschenrechte,  Unterbevölkerung

Die erste Legalisierung von Abtreibung in Europa

Der Schwangerschaftsabbruch wurde zum ersten Mal legal in der Sowjetunion am 18. November 1920. Nach der bolschewistischen Revolution setzte Lenin seine früheren Richtlinien um:  Die bedingungslose Forderung, alle Gesetze, die die Abtreibung verbieten, abzuschaffen“. Es ist wichtig zu wissen, dass es zu dieser Zeit in ganz Europa Gesetze zum Schutz des Lebens gab.

 

 

Deutschland

Der zweite europäische Führer, der Abtreibung legalisierte, war Adolf Hitler. Als er versuchte, eine „überlegene Rasse“ zu schaffen, die unbefleckt und biologisch stark war, genehmigte und legalisierte er 1933 die Tötung von ungeborenen deutschen Kindern, die einen Geburtsfehler hatten – oder bei denen ein hohes Risiko dafür bestand. Man sollte hinzufügen, dass Abgeordnete des Deutschen Parlaments strenge gesetzliche Auflagen zum Schutz gesunder deutscher Kinder erlassen haben, um das demografische Wachstum der „überlegenen Rasse“ zu fördern.

Adolf-Hitler-und-Kinder

Die ersten Massenopfer Hitlers waren weder deutsche Kommunisten noch Juden, Polen oder Zigeuner. Seine ersten Massenopfer waren ungeborene deutsche Kinder, die angeblich an Behinderungen leiden würden. Nach der Besetzung der slawischen Nationen entwickelten die Deutschen den sogenannten “Ostplan”, ein Ausrottungsprogramm der eroberten Nationen. Der Plan empfahl besetzten Nationen, Verhütung anzuwenden und Abtreibung zu legalisieren.

Die Absichten der Nazis lassen sich am besten durch eine Erklärung von Martin Bormann, Hitlers Privatsekretär und NSDAP-Chef (Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei), erklären: 

“Die Slawen sollen für uns arbeiten. Sofern wir sie nicht brauchen, können sie sterben. .. Die Fruchtbarkeit der Slawen ist unerwünscht“. Und: „Wenn Mädchen und Frauen in den besetzten Gebieten des Ostens Abtreibungen haben, können wir nur dafür sein; Wir sollten uns auf keinen Fall dagegen aussprechen. Der Führer ist der Ansicht, dass wir die Entwicklung eines florierenden Handels mit Verhütungsmitteln genehmigen sollten. Wir sind nicht daran interessiert, dass sich die nichtdeutsche Bevölkerung vermehrt.”

Polen und Osteuropa

Rechtlich wurde die Abtreibung am 19. Oktober 1941 auf polnischem Territorium vollständig erlaubt. Dieser Zeitraum wurde als „Abtreibungserwerb“ bezeichnet. Während die Behörden den polnischen Frauen erlaubten, ihre ungeborenen Kinder uneingeschränkt zu töten, wurde die Strafe für das Töten eines deutschen ungeborenen Kindes bis hin zur Todesstrafe in bestimmten Fällen angehoben. Adolf Hitler bekundete deutlich seine Absicht, Abtreibung als Instrument zur Kontrolle eroberter Nationen einzusetzen:

Angesichts der großen Familien der einheimischen Bevölkerung könnte es uns nur recht sein, wenn Mädchen und Frauen dort so viele Abtreibungen wie möglich hätten.

Er drohte auch, persönlich “jeden solchen Idioten” zu erschießen, der “versuche, eine Anordnung einzuführen, dass Abtreibung und Verhütung in Polen illegal sein sollten”.

Nach Kriegsende wurden bei den Nürnberger Prozessen mehrere Nazis für Völkermord verurteilt. Die Gründe waren Zwangsabtreibungen und die Legalisierung von Abtreibung in Osteuropa (GREIFELT et. al.). Die Völkermordkonvention nennt ‘Verhinderung von Lebendgeburten’ (Artikel II d) als eines der Mittel, durch die ein Völkermord begangen werden kann.


Quellen:

James McGovern, “Martin Bormann”, 1968, New York, William Morrow & Company ;
NCA II. Office of the United States Chief of Counsel for Prosecution of Axis Criminality. Nazi Conspiracy and Agression, Band II“, 1946 ; “Harvest of Hate”, 1954, S. 273-4.

Alexander Dallin, ““Deutsche Herrschaft in Russland”, 1941-1945 (London, 1957), 141f . ;
Clarissa Henry und Marc Hillel, “Of Pure Blood”, Trans. Eric Mossbacher (New York, 1976), 148;
Ihor Kamenetsky, “Deutsche Lebensraumpolitik in Osteuropa während des Zweiten Weltkriegs” (Dissertation, Univ. Of Ill., 1957) (Ann Arbor, MI: University Microfilm, # 25,236), 172-73;
Ihor Kamenetsky, “Geheime Nazi-Pläne für Osteuropa” (New York, 1961), 143;
Joachim C. Fest, “Hitler” (New York, 1975), 683-84.

GREIFELT und andere, Nürnberger Prozess, sogenanntes RuSHA-Trial,  pp 9, 21, 54, 58, 59

Der Artikel erschien zuerst auf Englisch in FamilyNews.Ro,
Übersetzung in Deutsch von Dieter Egert

Kommentar verfassen

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Entdecke mehr von Jeder ist gleich wertvoll!

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen